Wer kann in Uruguay Immobilien kaufen

Wer kann in Uruguay Immobilien kaufen – natürliche oder juristische Personen

In einigen süd- und mittelamerikanischen Ländern gibt es Einschränkungen für Ausländer. Ausländer können keine Grundstücke an der Grenze oder an der Küste kaufen. In Uruguay gibt es keine solchen Beschränkungen.

Die uruguayische Regierung ist und war sehr offen gegenüber Ausländern, die in lokale Immobilien investieren. Käufer aus der ganzen Welt haben die gleichen Rechte wie uruguayische Staatsbürger. Ihnen werden die gleichen wirtschaftlichen Vorteile gewährt, wenn sie Immobilien in Uruguay erwerben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die natürliche oder juristische Person Uruguayer ist oder nicht, ob sie ihren Wohnsitz in Uruguay hat oder nicht. Sie werden alle gleich behandelt.

In Uruguay können Sie Immobilien als Privatperson, Staatsangehöriger oder Ausländer, oder auch über Handelsgesellschaften kaufen. Inländische und ausländische Unternehmen und Gesellschaften genießen den gleichen Rechtsschutz wie der uruguayische Staat. Typisch sind lokale Handelsgesellschaften wie eine Sociedad Anónima (S.A., deren Aktien eingetragen sein müssen) oder eine Sociedad de Responsabilidad Limitada (S.R.L.) und andere.

Um in Uruguay Immobilien zu kaufen, muss ein Ausländer lediglich seinen Reisepass oder seinen Personalausweis vorlegen. Sie müssen ihren Wohnsitz nicht in Uruguay haben. Allerdings muss der Käufer die neuesten Bankvorschriften einhalten und einen Nachweis über seine Geldmittel erbringen sowie einige Formulare ausfüllen. Ein Ausländer kann sogar mit einer Vollmacht aus dem Ausland kaufen. Mit einer Vollmacht wird eine Person mit Wohnsitz im Land bevollmächtigt, sie bei der Unterzeichnung der Urkunde zu vertreten.

Sowohl einheimische Bürger als auch Ausländer können alle Arten von Immobilien kaufen, städtisches Eigentum wie Wohnungen oder Eigentumswohnungen, Häuser, Grundstücke, Parzellen und Geschäfte. Sie können an Stränden oder Seen kaufen, aber auch in ländlichen Gebieten oder auf Bauernhöfen, in Parzellen, Grundstücken oder Teilgebieten.

Beschränkungen

Für landwirtschaftliche Grundstücke gibt es zwei Einschränkungen. Landwirtschaftliche Grundstücke müssen auf den Namen einer natürlichen Person oder einer Gesellschaft mit namentlich benannten Gesellschaftern oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit namentlich benannten Gesellschaftern erworben werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Inländer oder einen Ausländer handelt, ob er ansässig ist oder nicht. Alle landwirtschaftlichen Grundstücke mit einer Größe von mehr als 500 Hektar müssen zunächst dem I.N.C. (Instituto Nacional de Colonización) angeboten werden. Das I.N.C. ist eine öffentliche Einrichtung, die für die Förderung des Wachstums der ländlichen Bevölkerung zuständig ist. Die I.N.C. hat die Möglichkeit, das Grundstück zum gleichen Preis zu erwerben.

Wie man einen Titel erwirbt

Nach uruguayischem Recht können Immobilien durch Kauf, Tausch, Schenkung, Erbfolge von Todes wegen und Verschreibung erworben werden.
Die rechtliche Regelung des Eigentums in Uruguay bietet absolute Sicherheit für rechtmäßige Unternehmen. Das Eigentum wird durch einen Eigentumstitel anerkannt, der in den meisten Fällen durch eine notariell beglaubigte öffentliche Urkunde und in anderen Fällen (Erbfolge oder Verschreibung) durch ein Gerichtsurteil instrumentiert werden muss.
Sie besteht in jedem Fall aus den Daten des/der Eigentümer(s) sowie der Beschreibung und vollständigen Abgrenzung des Grundstücks (Norm, Plan, Eintragung im Kataster usw.). Jede Eigentumsurkunde wird im Grundbuchamt eingetragen, einer öffentlichen Einrichtung des Ministeriums für Bildung und Kultur.

Bitte beachten Sie auch unsere Seite über den Kauf von Immobilien in Uruguay.

Ralph Haverkate, Makler

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