KERNPUNKTE
- Der Oberste Gerichtshof des Staates New York bestätigte die Abweisung einer Klage, die dLocal vorwarf, wesentliche Fakten im Prospekt zum Börsengang 2021 ausgelassen zu haben.
- Die Richter entschieden, dass das Unternehmen seine Verlagerung hin zur lokalen Zahlungsabwicklung angemessen offengelegt hatte, und fanden keine Hinweise auf eine Täuschungsabsicht gegenüber Investoren.
- CEO Pedro Arnt betonte, dass das Urteil es dem Unternehmen ermöglicht, sich auf seine Wachstumsstrategie in Schwellenländern zu konzentrieren, ohne durch ungenaue rechtliche Ansprüche abgelenkt zu werden.
Die Berufungsabteilung des Obersten Gerichtshofs des Staates New York hat einstimmig die Abweisung einer Sammelklage bestätigt, die von Investoren gegen das uruguayische Fintech-Unternehmen dLocal und die Investmentbanken eingereicht wurde, die den Börsengang 2021 begleitet hatten. Das am 21. April 2026 erlassene Urteil bestätigt, dass das Unternehmen im Prospekt keine wesentlichen Informationen bezüglich der Provisionsspannen ausgelassen hat, und beendet damit effektiv eine rechtliche Auseinandersetzung, die seit 2023 andauerte.
Wie MercoPress berichtete, wurde die Klage ursprünglich von der Anwaltskanzlei Bragar Eagel & Squire im Namen von Aktionären eingereicht, die behaupteten, erhebliche Verluste erlitten zu haben, nachdem der Aktienkurs von dLocal gefallen war. Die Kläger warfen dem Unternehmen vor, einen prognostizierten Rückgang der Provisionsspannen nicht offengelegt zu haben; das Gericht stellte jedoch fest, dass die Kläger nicht nachweisen konnten, dass die Führungskräfte des Unternehmens zum Zeitpunkt des Angebots tatsächliche Kenntnis von solchen Risiken hatten.
Das Richtergremium hob hervor, dass wichtige Leistungsindikatoren – einschließlich des gesamten Zahlungsvolumens, der Umsätze und des Bruttogewinns – sowohl vor als auch nach der Notierung des Unternehmens an der Nasdaq ein konstantes Wachstum zeigten. Darüber hinaus stellten die Richter fest, dass der Übergang zur lokalen Zahlungsabwicklung, der typischerweise niedrigere Margen, aber höhere Volumina mit sich bringt, im Prospekt des Unternehmens als Kernbestandteil seiner Wachstumsstrategie angemessen erläutert worden war.
In einer Stellungnahme nach der Entscheidung merkte dLocal-CEO Pedro Arnt an, dass das Urteil die Transparenz und Qualität der während des Notierungsprozesses offengelegten Informationen anerkennt. Arnt erklärte, dass das Unternehmen weiterhin auf die Umsetzung seiner Strategie und die Wertschöpfung für Händler und Aktionäre in Schwellenländern fokussiert bleibt, und wies die rechtlichen Ansprüche als Ablenkungen zurück, die auf ungenauen Vorwürfen basieren.
Strategische Marktanalyse
Die Beilegung dieses Rechtsstreits in den Vereinigten Staaten verleiht der wahrgenommenen Rechtssicherheit und den Standards der Unternehmensführung im Technologiesektor Uruguays einen erheblichen Schub. Für internationale Investoren und Expats, die auf dem uruguayischen Markt tätig sind, dient dieser Sieg für dLocal – das erste „Einhorn“ des Landes – als Beleg für die Widerstandsfähigkeit lokaler Unternehmen, die unter der Aufsicht globaler Finanzaufsichtsbehörden agieren. Die Abweisung dieser Klagen reduziert das Risikoprofil für uruguayische Fintech-Exporte und stärkt den Status der Nation als stabiles und transparentes Zentrum für digitale Investitionen. Dieses Ergebnis dürfte die Anlegerstimmung bezüglich uruguayischer ADRs stabilisieren und könnte weitere Risikokapitalzuflüsse in das aufstrebende Tech-Ökosystem des Landes fördern, da es zeigt, dass uruguayische Unternehmen hochkarätige Rechtsstreitigkeiten in wichtigen internationalen Gerichtsbarkeiten erfolgreich bewältigen können.
Es ist wichtig zu beachten, dass es sich hierbei um Vorwürfe handelt und die beteiligten Parteien nach uruguayischem Recht als unschuldig gelten, bis ihre Schuld bewiesen ist.
